Code of Conduct Herimo Immobilien GmbH & Co. KG: Sicherung der Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette
Dieser Verhaltenskodex zur Sicherung der Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette stellt die Wertebasis dar, die einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Herimo Immobilien GmbH & Co. KG, ihre Partner und Lieferanten bildet. Die Herimo Immobilien GmbH & Co. KG und ihre Partner achten bei sich selbst und bei ihren Geschäftsbeziehungen auf die Umsetzung sozialer und umweltbezogener Mindeststandards. Auf Grundlage des Amfori/BSCI Code of Conduct hat die Herimo Immobilien GmbH & Co. KG den vorliegenden Verhaltenskodex entwickelt, um Mindeststandards bei ihren Geschäftspartnern in den unterschiedlichen Ländern zu regeln.
Mit diesem Verhaltenskodex werden geltende gesetzliche und betriebliche Regelungen vereint. Soweit Verhaltensregeln für einzelne Tätigkeitsbereiche oder Gesellschaften in gesonderten Richtlinien festgelegt sind, gelten diese Richtlinien uneingeschränkt neben dem Selbstverständnis. In Zweifelsfällen ist die jeweils strengere Regel einzuhalten.
Dieser Code of Conduct dient als Mindeststandard zur Sicherung der Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette und ist die Grundlage für die Geschäftsbeziehungen der Herimo Immobilien GmbH & Co. KG mit ihren Lieferanten.
Verbot von Korruption und Bestechung
Wir tolerieren keine Form der Korruption, Bestechung und Erpressung. Wir trennen grundsätzlich private von geschäftlichen Interessen und vermeiden so Interessenskonflikte oder Nachteile für uns und unsere Vertragspartner. Geschäftliche Beziehungen und Kontakte dürfen daher weder zum eigenen noch zum fremden Vorteil genutzt werden.
Fairness im Wettbewerb
Wir wählen unsere Vertragspartner einzig auf Basis von Qualität, Preis sowie Eignung der Leistung aus. Absprachen oder Informationsaustausch zu Preisen, Lieferbeziehungen und deren Konditionen unter Wettbewerbsgesichtspunkten sind unzulässig.
Kartellrecht und Wettbewerb
Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, Geschäfte in enger Auslegung mit dem geltenden Kartell- und Wettbewerbsrecht zu führen. Dies schließt die Anforderung ein, dass uns angebotene Waren und Dienstleistungen frei von wettbewerbswidrigen Absprachen, wie z. B. Preisabsprachen mit Wettbewerbern, sind.
Sichere und hochwertige Produkte und Dienstleistungen
Zur Beseitigung des Betrugsrisikos und für eine Produktion in Übereinstimmung mit den vereinbarten Qualitäts- und Sicherheitsstandards fordern wir von unseren Geschäftspartnern, sicherzustellen, dass sie ein wirksames Qualitätsmanagementsystem betreiben und instand halten. Wir erwarten eine verantwortungsbewusste und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen (z. B. Emissionen, Boden, Luft, Wasser und Meere) in der Produktion und der gesamten Wertschöpfungskette.
Verantwortung für Verbraucherinteressen, Produkte und Dienstleistungen
Sowohl wir, die Herimo Immobilien GmbH & Co. KG und ihre Partner, als auch unsere Vertragspartner halten für die in den Geschäftseinheiten angebotenen Produkte und Dienstleistungen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie Konventionen der ILO und UN ein. Bei widersprüchlichen Regelungen gelten diejenigen die den Arbeitnehmern und der Umwelt den umfangreichsten Schutz bieten.
Keine Verletzung von Menschenrechten
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie international definierte Menschenrechte gemäß den Begriffsbestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhalten und dass sie sich nicht an Verletzungen von Menschenrechten beteiligen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sämtliche Verpflichtungen, die sich aus dem LkSG ergeben, einhalten und sie sich ständig durch Schulungen zum Thema fortbilden.
Verbot von Kinderarbeit
Wir lehnen Kinderarbeit entschieden ab. Dabei halten wir uns an die von der ILO gesetzten Standards zu Kinderarbeiten und die jeweils national geltenden Gesetze.
Verbot der Zwangsarbeit
Wir lehnen Zwangsarbeit ab. Niemand darf unter Androhung einer Strafe zur Arbeit gezwungen oder gegen seinen Willen beschäftigt werden.
Fairer Umgang
Wir verurteilen jegliche Form von körperlicher Misshandlung und deren Androhung, sexuelle und andere psychische sowie physische Belästigung.
Diskriminierungsverbot
Wir tolerieren keine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialer Herkunft oder politischer Anschauung.
Arbeitszeiten und Vergütung
Wir halten uns an die jeweils national geltenden gesetzlichen bzw. branchenüblichen Höchstarbeitszeiten und erwarten dies von unseren Vertragspartnern. Die Gesamtvergütung soll die Lebenshaltungskosten decken und entspricht mindestens den jeweiligen nationalen Mindestlöhnen. Die Bezahlung erfolgt regelmäßig und mindestens monatlich.
Die regelmäßige Höchstarbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer nicht mehr als 48 reguläre Stunden pro Woche arbeiten müssen. Von der ILO festgelegten Ausnahmen sind möglich. Der Einsatz von Überstunden soll eine Ausnahme bleiben, freiwillig sein und gesondert vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Organisations- und Tarifverhandlungen
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Bildung von unabhängigen und freien Arbeitnehmerorganisationen und Führung freier Verhandlungen über Tarife und Rechte von Arbeitnehmern. Die Beschäftigten dürfen wegen der Wahrnehmung dieser Rechte nicht eingeschränkt oder diskriminiert werden.
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Wir sorgen für ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld und halten die jeweils geltenden Gesetze und Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. Insbesondere Jugendliche sollen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Umständen ausgesetzt werden, die ihre Entwicklung gefährden. Beschäftigte sollen regelmäßig über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geschult werden. Dies erwarten wir auch von unseren Vertragspartnern.
Umweltschutz
Wir setzen uns für den Schutz von Ressourcen über die gesamte Lieferkette ein und arbeiten stetig daran, den Anteil nachhaltig gewonnener Rohstoffe in unseren Produkten zu erhöhen und negative ökologische und soziale Auswirkungen bei der Herstellung zu minimieren.
Die Geschäftstätigkeit – auch die von Vertragspartnern – wird auf erhebliche Umweltauswirkungen überprüft und es werden wirksame Richtlinien und Verfahren zu deren Minimierung festgelegt. Maßnahmen, die angemessen nachteilige Auswirkungen auf die Gemeinschaft, natürliche Ressourcen und die Umwelt insgesamt reduzieren, sind umzusetzen und zu dokumentieren. Dabei sind auch alle Verpflichtungen, die sich aus der EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung 2023/1115) ergeben, einzuhalten.
Datenschutz
Von unseren Geschäftspartnern fordern wir, dass sie einen ausreichenden Schutz der Rechte auf Privatsphäre ihrer Mitarbeiter und deren personenbezogenen Daten sowie eine Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sicherstellen.
Betriebliche Umsetzung
Lieferanten betreiben Managementsysteme, mit denen die vorgeschriebenen umweltbezogenen und sozialen Standards, sowohl in den eigenen Werken, als auch in denjenigen der Zulieferer, eingeführt werden können. Die Einhaltung wird überwacht. Arbeitnehmer werden über diese geforderten Standards informiert und haben zu diesen Standards Zugang. Ein betriebliches Meldewesen für Verstöße wird eingerichtet und Arbeitnehmer, die Meldungen machen, dürfen deswegen nicht diszipliniert oder benachteiligt werden. Die Umsetzung der Umwelt- und Sozialstandards kann jederzeit entweder durch die Herimo Immobilien GmbH & Co. KG oder durch ein beauftragtes Prüfinstitut kontrolliert werden.
Stand: 12/2023